Glaubt man der gängigen Meinung, die unter den Versicherungsnehmern vorherrscht, so haben die staatliche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung eines gemeinsam. Die Beiträge bleiben nahezu unverändert, die Leistungen, die man dafür erhält, nehmen hingegen ständig ab. Daher tritt hier die Zusatzkrankenversicherung auf den Plan. Über die Zusatzkrankenversicherung kann sich
Autor: nico123 - veröffentlicht am 25.05.2008 - 13:16:06 - letzte Überarbeitung am 25.05.2008 - 13:16:06
Eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist fast schon Pflicht. Vorrausgesetzt man möchte im Alter einen gewissen Lebensstandard erhalten. Wer früh anfängt vorzusorgen, kann mit kleineren Beiträgen schon sehr viel erreichen.
Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Altersvorsorge. Das geschieht in Form von Zulagen und durch die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit. Der Name Riester
Autor: web - veröffentlicht am 04.01.2008 - 21:06:40 - letzte Überarbeitung am 04.01.2008 - 21:06:40