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Waffenschrank der Sicherheitsstufe A
Waffenschränke der Sicherheitsstufe A nach der VDMA Richtlinie 24992 (mit Stand von 1995), sind laut dem Gesetzgeber die unterste, zulässige Sicherheitsstufe für erlaubnispflichtige Langwaffen. Dazu gehören auch Flinten, Büchsen, Stutzen und Karabiner sowie alle Gewehrtypen. Passende Munition darf hier nicht aufbewahrt werden, es sei denn der Waffenschrank der Stufe A verfügt über ein besonderes, abschließbares Innenfach dafür. Für Faustfeuerwaffen aller Art, also übliche Pistolen und Revolver, erachtet der Gesetzgeber den gebotenen Schutz gegen unbefugtes und gewaltsames Öffnen nicht als ausreichend zur Aufbewahrung der Waffen. Diese dürfen hier nicht eingelagert werden. Die VDMA (Der Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e.V.) selbst, ist von dieser Regelung laut dem Waffengesetz (WaffG) § 36 Absatz 3ff. nicht mehr begeistert, denn die VDMA selbst zog die Richtlinie bereits mit dem Ablauf des Kalenderjahres 2003 zurück. Sie entsprach nach Ansicht der VDMA keineswegs mehr "dem aktuellen Stand der Technik". Diese Ansicht teilte der Gesetzgeber nicht und erlaubte weiterhin Stahlschränke nach der ungültigen VDMA Richtlinie 24992 als Waffenschrank zuzulassen. Der VDMA bemüht sich, diese Zulassung im Waffengesetz mittlerweile zu annullieren. Ein weniger umstrittener und sicherer Aufbewahrungsort für Feuerwaffen ist ein Waffenschrank nach der gültigen und aktuellen Europanorm EN 1143-1 der ECBS Sicherheitsstufe (Widerstandsgrad) 0 oder höher. Ein so genannter Bestandsschutz existiert für die Waffenschränke nach der VDMA Vorschrift 24992, sofern diese nach dem 1. Mai 1995 produziert wurden. Wenn allerdings die Bemühungen der VDMA um eine Löschung der Zulassung beim Gesetzgeber Erfolg haben, dann entsteht hier ein waffenrechtliches Vakuum. Jedem Neukäufer eines Waffenschrankes sei daher angeraten, sich um ein Modell mit unzweifelhafter Zulassung zur sicheren Aufbewahrung seiner Feuerwaffen zu bemühen. Auch der Verband der Sachversicherer e.V. (VdS), die European Security Systems Association (ESSA) e.V. und die Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. (FuP), sind einhellig der Ansicht, dass ein nach Europanorm und ECBS geprüfter und zertifizierter Waffenschrank, dem heutigen Stand entspricht. Diese zusätzliche Sicherheit zahlt sich für den Waffenbesitzer nicht nur in einem beruhigteren Gewissen aus. Ab einem Waffenschrank nach der Europanorm EN 1143-1 der ECBS Sicherheitsstufe (Widerstandsgrad) 0, ist beispielsweise die gleichzeitige Lagerung von Munition auch ohne eine spezielle räumliche Trennung gestattet. Bis zu 10 Pistolen oder Revolver können bereits mit aufbewahrt werden und an Langwaffen darf eine ungegrenzte Stückzahl eingelagert werden. Alle relevanten Punkte sprechen für ein Upgrade bei der Kaufabsicht eines Waffenbesitzers, sich einen Waffenschrank nach der VDMA Vorschrift 24992 zuzulegen. Der Zugewinn an Sicherheit bei modernerer Sicherheitstechnik rechtfertigt ohne Zweifel auch eine etwaige Erhöhung des nötigen Bedarfs bei der entsprechenden Investition. Sich heute mit einer Sicherheitstechnik auszurüsten, deren künftige Gültigkeit im Sinne des Waffengesetzes sehr fraglich erscheint, mag nicht zwingend ein Schritt in die richtige Richtung darstellen. Besonders dann, wenn dann die künftig notwendige Neuanschaffung eines gesetzesmäßig ausreichenden Waffenschrankes ins Auge gefasst werden muss, um den Anforderungen des Waffengesetzes auch in der absehbaren Zukunft Genüge zu tun. Die Polizei in Baden-Württemberg hat eine informative Komplett- Übersicht zum Thema Waffenaufbewahrung
Autor: Schmetter2002 - veröffentlicht am 04.08.2011 - 16:14:34 - letzte Überarbeitung am 04.08.2011 - 16:14:34

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